Ein Alptraum – Sechzehnte Szene

Der Vorsitzende: Es war eindeutig Vergewaltigung. 
Der Ankläger: Er hat seinen zahllosen Untaten noch ein weiteres Verbrechen hinzugefügt, indem er diese junge, bis dahin noch unschuldige, Journalistin, die ihn sogar liebte, auf brutale Art vergewaltigte.
Der Vorsitzende: Das Hauptkriterium seines grenzenlosen Zynismus ist eine mit Zorn und Wut erfüllte Emotionalität, mit der er, bar jedes Toleranzverständnisses, auf dieser sogenannten Lesereise zu brillieren suchte.
Der Ankläger (sich erhebend): Kein anderer Schriftsteller außerhalb des ehemaligen Jugoslawien hat eine ähnlich aggressive Hetzpropaganda für den von Serbien unter Slobodan Milosevic ausgelösten Krieg in der ganzen Welt entfacht. Von serbischen Organisationen verübte Morde und sonstigen Gräueltaten wurden von Handke systematisch in Abrede gestellt. Wie wir gehört haben hat er sich sogar erfrecht, an Milosevics Begräbnis teilzunehmen und eine Lobrede auf diesen zweiten Hitler zu halten. Der Heinrich-Heine-Literaturpreis der Stadt Düsseldorf wurde ihm deshalb wieder aberkannt. Daneben ist auch sein Privatleben, sein von egozentrischen, asozialen Motiven gesteuertes Verhalten in der Literatur- und Theaterszene, sein von krankhafter Hypersexualität geprägtes Verhältnis zu Frauen, wie wir gesehen haben, als durchaus abnormal und gemeingefährlich zu bezeichnen. Milosevic ist tot aber Handke lebt noch; wie ich hoffe, nicht mehr lang.
Der Vorsitzende (an den „Träumer“ gewendet): Können Sie noch etwas zu Ihrer Verteidigung vorbringen?
Der Träumer: In punkto Hypersexualität können wohl eher US-Präsidenten als Muster gelten ...
Der Ankläger: Der Angeklagte hat die Ehre der Vereinigten Staaten angegriffen!
Das Tribunal (im Chor): Nieder mit ihm!
Der Träumer: Meine immense Produktivität: Die enorme Vielzahl meiner Werke, wenn ich wirklich Handke wäre. Welcher andere zeitgenössische Autor hat eine - auch nur annähernd - gleichwertige Anzahl von derart tiefgründigen, vielgestaltigen, vieldeutigen literarischen Werken anzubieten wie ich?
Der Ankläger: Nennen Sie ein Beispiel.
Der Träumer: Die Morawische Nacht.
Der Ankläger: Ist der kümmerliche Beschönigungsversuch einer in der Realität moralisch gescheiterten Existenz.
Der Vorsitzende: Hier wird die Qualität gemessen, Spreu wird vom Weizen geschieden.
Der Ankläger: Die unerhörten Abfallberge werden dorthin befördert wo sie hingehören: Auf die Müllhalde minderwertigen literarischen Machwerks.
Der Träumer: Ich spreche diesem Gremium a priori die fachliche Kompetenz ab, mein geniales Dichtwerk in derart stümperhafter Manier pauschal abzuqualifizieren. Gezwungener maßen befinde ich mich hier nicht in der Gesellschaft seriöser Rechtsgelehrter, sondern vielmehr in der obskuren Machtsphäre eines irrationalen, von sadistischen Wahnvorstellungen beherrschten, Gespenstertribunals .... Das einzig wahre Urteil über Wert oder Unwert meiner Werke wird einst die Geschichte fällen.
Der Ankläger: Ähnlichen Unsinn hat schon Hitler gefaselt als er in den letzten Zügen lag.
Der Vorsitzende: Ihr Lamento ändert nichts an der Tatsache, dass Sie sich hier vor dem einzig prominenten und potenten Tribunal zu verantworten haben, das dazu berufen ist, die Verbrechen gegen Menschlichkeit weltweit zu verfolgen ...
Der Ankläger: Und zu bestrafen – mit unnachsichtiger Härte! - Nach dem Ergebnis der Ermittlungen beantrage ich für den Angeklagten die Todesstrafe!
Der Vorsitzende: Wir kommen nun zur Abstimmung. Ich bitte die Mitglieder des Tribunals ihre Stimmen abzugeben. Es gibt nur zwei Möglichkeiten: Tod oder lebenslängliches Gefängnis. Wer für Tod stimmt möge die Hand erheben.
(Fast alle Mitglieder des Tribunals erheben ihre Hände.)
Der Vorsitzende (die erhobenen Hände abzählend): Tod, Tod, Tod, Tod, Tod, Tod ...
Die Mehrheit stimmt für Tod.
Der Träumer: Ich protestiere! Ich bin nicht Handke!
Der Vorsitzende: Schweigen Sie! Ihr DNS-Test ist eindeutig.
(Zur Wache): In die Todeszelle mit ihm. Unter verschärfte Bewachung stellen!